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DONAUKOMMISSION

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Deutschland Österreich Bulgarien Kroatien Ungarn Moldau Rumänien Russland Slowakei Ukraine Serbien

Die Donaukommission ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Budapest seit 1954, welche die im „Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau" vom 18. August 1948 niedergelegten Aufgaben erfüllt. Die Donaukommission hat 11 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Moldau, Österreich, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn. Die Donaukommission setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer-je einem aus jedem Land - zusammen. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär für eine Periode von 3 Jahren. Zur Durchführung ihrer Aufgaben steht der Kommission ein eigenes Sekretariat mit Räten für verschiedene Fachrichtungen der Tätigkeit der Donaukommission zur Verfügung. Dem Sekretariat steht der Generaldirektor vor. Die Amtssprachen der Donaukommission sind Deutsch, Französisch und Russisch