Die Donaukommission ist eine zwischenstaatliche Organisation
mit Sitz in Budapest seit 1954, welche die im Übereinkommen über die Regelung der
Schiffahrt auf der Donau" vom 18. August 1948 niedergelegten Aufgaben erfüllt. Die
Donaukommission hat 11 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Kroatien,
Moldau, Österreich, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn. Die
Donaukommission setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer-je einem aus jedem Land -
zusammen. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten
und einen Sekretär für eine Periode von 3 Jahren. Zur Durchführung ihrer Aufgaben steht
der Kommission ein eigenes Sekretariat mit Räten für verschiedene Fachrichtungen der
Tätigkeit der Donaukommission zur Verfügung. Dem Sekretariat steht der Generaldirektor
vor. Die Amtssprachen der Donaukommission sind Deutsch, Französisch und Russisch |