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Stand: 9. Januar 2006
DIE DONAUKOMMISSION Die zwischenstaatliche Donaukommission wurde gemäß Artikel 5 des „Übereinkommens über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ gegründet. Seit 1954 hat sie ihren Sitz in Budapest in Ungarn. Das Übereinkommen, das am 18. August 1948 in Belgrad von Bulgarien, dem früheren Jugoslawien, Rumänien, der damaligen Sowjetunion, der ehemaligen Tschechoslowakei, der Ukraine und Ungarn unterzeichnet wurde und am 11. Mai 1949 in Kraft trat, ist ein wichtiges internationales Rechtsinstrument, das die Schifffahrt auf der Donau regelt. Das Übereinkommen zielt darauf ab, die freie Schifffahrt auf der Donau in Übereinstimmung mit den Interessen und souveränen Rechten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und hierdurch die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen dieser Staaten untereinander und zu anderen Ländern zu stärken. Nach dem Übereinkommen ist es Aufgabe der (gegenwärtig) 11 Vertragsstaaten Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Moldau, Österreich, Rumänien, Russland, Serbien und Montenegro, Slowakei, Ukraine und Ungarn ihre Stromabschnitte für die Schifffahrt in gutem Zustand zu halten, die notwendigen Arbeiten zur Instandhaltung und Verbesserung der nautischen Bedingungen durchzuführen und die Schifffahrt nicht zu blockieren oder zu behindern. Frankreich, die Türkei, die Niederlande und Tschechien genießen Beobachterstatus bei der Donaukommission. II. Die Donaukommission wurde eingesetzt, um die Anwendung des Übereinkommens zu überwachen und verschiedene andere Aufgaben zu erfüllen, welche darauf gerichtet sind, adäquate technische und rechtliche Bedingungen für die Schifffahrt auf der Donau herzustellen. Die historischen Wurzeln der Donaukommission gehen zurück auf die Pariser Friedenskonferenzen von 1856 und 1921, wodurch zum ersten Mal ein internationales Regime geschaffen wurde, um die freie Schifffahrt auf der Donau zu gewährleisten. Die Donaukommission kann sich daher rühmen, zu den historisch wohl ältesten Internationalen Organisationen zu gehören. Sie ist im übrigen auch die einzige Internationale Organisation in ihrem Sitzland Ungarn. Diesen historischen Enwicklungen Rechnung tragend, hat die 65. Tagung der Donaukommission am 29. November 2005 beschlossen, das 150. Jubiläum der Gründung der ersten internationalen Kommission für die Donauschifffahrt noch im Jahre 2006 auf der Ebene der Außen- oder Verkehrsminister in Budapest feierlich zu begehen.
In der Regel werden die
Mitgliedstaaten Die Beschlüsse der Donaukommission haben den Charakter von Empfehlungen, die in das nationale Recht der Mitgliedstaaten Eingang finden sollen. Die vorrangigen Aufgaben in der Kompetenz der Donaukommission sind nach Artikel 8 des Übereinkommens: a) die Überwachung der Durchführung dieses Übereinkommens; b) die Aufstellung des Generalplans für Arbeiten großen Umfangs im Interesse der Schifffahrt aufgrund der Vorschläge und Entwürfe der Donaustaaten und der Stromsonderverwaltungen (Artikel 20 und 21) sowie die Aufstellung eines allgemeinen Kostenvoranschlags für diese Arbeiten; c) die Durchführung von Arbeiten in den in Artikel 4 vorgesehenen Fällen; d) die Erteilung von Ratschlägen und die Abgabe von Empfehlungen an die Donaustaaten bezüglich der Durchführung der unter Buchstaben b) aufgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Interessen, der Planungen und der Möglichkeiten der betreffenden Staaten; e) die Erteilung von Ratschlägen und die Abgabe von Empfehlungen an die Stromsonderverwaltungen (Artikel 20 und 21) sowie der Austausch von Informationen mit diesen Verwaltungen; f) die Festlegung eines einheitlichen Systems von Binnenschifffahrtszeichen auf dem gesamten schiffbaren Lauf der Donau sowie – unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten einzelner Abschnitte – der grundsätzlichen Bestimmungen über die Schifffahrt auf der Donau einschließlich derjenigen über den Lotsendienst; g) die Vereinheitlichung der Vorschriften über die Stromüberwachung; h) die Koordinierung der Tätigkeit der hydrometeorologischen Dienste an der Donau, die Herausgabe eines einheitlichen hydrologischen Bulletins und von kurz- und langfristigen hydrologischen Vorhersagen für die Donau; i) die Sammlung statistischer Daten über die Schifffahrt auf der Donau in den Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen; j) die Herausgabe von Nachschlagewerken, Schifffahrtshandbüchern, Schifffahrtskarten und – atlanten für die Bedürfnisse der Schifffahrt; k) die Aufstellung und Genehmigung des Haushaltsplans der Kommission sowie die Festsetzung und Erhebung der in Artikel 10 vorgesehenen Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten. Die offiziellen Amtsprachen der Donaukommission sind Deutsch, Französisch und Russisch. Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder ein Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Sekretär für die Dauer von drei Jahren. Seit Ende der 64. Jahrestagung (18. – 19. Mai 2005) setzt sich das neugewählte Präsidium der Donaukommission wie folgt zusammen: Präsident: Botschafter Milovan Božinoviæ (Serbien und Montenegro); Vizepräsident: Botschafter Dr. Ernõ Keskeny (Ungarn); Sekretär: Botschafter Youry Mushka (Ukraine). Der Kommission steht ein Sekretariat mit zur Zeit 11 Räten des höheren Dienstes für die verschiedenen Fachrichtungen und 19 Angestellten zur Verfügung, dessen Tätigkeit laut Artikel 9 des Belgrader Übereinkommens der Durchführung der oben genannten Aufgaben dient. Die Donaukommission arbeitet eng mit zahlreichen internationalen Organisationen zusammen, darunter mit der Europäischen Kommission, der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), der Internationalen Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnenschifffahrt (IVR), der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), der International Telecommunication Union (ITU), der Ständigen Internationalen Vereinigung der Schifffahrtskongresse (PIANC), der Oderkommission und der Internationalen See-Schifffahrts-Organisation (IMO). Im Rahmen dieser Kooperationen wird von der Donaukommission besondere Aufmerksamkeit und Aktivität der ständigen Verbesserung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen in der europäischen Binnenschifffahrt, der Rechtsharmonisierung zwischen den Mitgliedsländern des Belgrader Übereinkommens sowie mit den Regelungen der ZKR und der Europäischen Union gewidmet. Die Donaukommission arbeitet auch aktiv daran mit, die auf Ministerebene verabschiedete Deklaration der Gesamteuropäischen Konferenz für den Transport auf Binnenwasserstraßen, Rotterdam vom 5. bis 6. September 2001, mit Leben zu erfüllen. Die Donaukommission hat bisher über 300 Veröffentlichungen und Periodika, die sich mit verschiedenen Themen der Schifffahrt auf der Donau (Nautik, Hydrotechnik, Hydrometeorologie, Betriebswirtschaft und Umweltschutz sowie wirtschaftliche und statistische Fragen) befassen, erarbeitet und publiziert. III. Nach der Blockierung der Donau durch die Trümmer von drei im April 1999 als Folge der militärischen Aktionen in der früheren Bundesrepublik Jugoslawien bei Novi Sad zerstörten Brücken, hat die Donaukommission Maßnahmen ergriffen, um die freie Schifffahrt auf der Donau wieder herzustellen. Das Projekt „Clearance of the Fairway of the Danube“ durch Einrichtung einer bei der Donaukommission angesiedelten „Technische Leitungseinheit zur Räumung der Donau“ wurde mit einem veranschlagten Kostenaufwand von 26 Mio EUR Anfang 2000 mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Union, die 85 % der Summe beitrug, in Angriff genommen. Die restlichen 15 % wurden aus Beiträgen von Mitgliedstaaten des Belgrader Übereinkommens sowie von Nichtanrainerstaaten, die aber ein Interesse an der freien Schifffahrt auf der Donau haben, aufgebracht. Alle Beiträge wurden in einen internationalen Fonds auf ein Konto bei der österreichischen Nationalbank in Wien einbezahlt. Die Technische Leitungseinheit war zuständig für alle Arbeiten in Verbindung mit der Durchführung des Projekts einschliesslich der Ausschreibungen und der Haushaltsführung über die vorhandenen Finanzierungsmittel. Der Fonds wurde vom Präsidenten der der Donaukommission, der sogenannten Geberversammlung über den Fortgang der Arbeiten und der Verwendung der finanziellen Mittel Bericht zu erstatten hatte, verwaltet. Der länger währende Prozess der Räumung der Fahrrinne der Donau und die gleichzeitig bestehende Notwendigkeit, die Schifffahrt so gut und soweit wie möglich fortzusetzen, machte es erforderlich, über die Räumung des Fahrwassers hinaus gleichzeitig auch eine technische Lösung dafür zu finden, dass sowohl der die Donau querende Verkehr mit Landfahrzeugen als auch die die Donau nutzende Schifffahrt bei Novi Sad gewährleistet werden konnten. Die Lösung bestand in der Einrichtung einer Pontonbrücke, die allerdings angesichts des engen Zeitplans für ihre Öffnungen und angesichts der von den zuständigen Behörden erhobenen Entgelte für die kurzzeitigen Öffnungen für die Donauschifffahrt ein über Jahre bestehenden Hindernis darstellte. Von größter Wichtigkeit wurde daher das Ziel, eine möglichst häufige Öffnung der Pontonbrücke zu erreichen. Mit den Verhandlungen über diese Frage wurde das Sekretariat der Donaukommission beauftragt. Dank der professionellen und guten Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in Belgrad und Novi Sad und deren Engegenkkommen konnten alsbald den Umständen entsprechende angemessene Zeitpläne für die Öffnungen der Pontonbrücke aufgestellt und die Höhe der erhobenen Entgelte kontinuierlich herabgesetzt werden. Mit der Wiederrichtung und Eröffnung der „Freiheitsbrücke“ über die Donau ist die Pontonbrücke zur gleichen Zeit obsolet geworden. Seit dem 7. Oktober 2005 können die Schiffe die Donau bei Novi Sad wieder störungsfrei passieren.. IV. Die Ergebnisse aus der Anwendung des Belgrader Übereinkommens spiegeln sich wider in einer allgemeinen positiven Fortentwicklung der Donauschifffahrt, dem Anwachsen des Verkehrs auf dieser Wasserstraße, in der generellen Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen der Vertragsstaaten untereinander und mit den westeuropäischen Staaten sowie im Wachstum des internationalen Handels. Angesichts der bereits eingeleiteten Erweiterung der Europäischen Union mit einem gemeinsamen Markt von fast 500 Millionen Verbrauchern, insbesondere im Zuge des bereits erfolgten und absehbaren Beitritts weiterer Mitgliedstaaten der Donaukommission zur Europäischen Union stellt sich für die europäische Verkehrspolitik die Aufgabe, die Voraussetzungen für eine verstärkte und bessere Koordinierung der Planung und Finanzierung, insbesondere aber der für die Binnenschifffahrt relevanten Verkehrsinfrastrukturen nicht nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch im Hinblick auf die Beitrittsstaaten zu schaffen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Harmonisierung der technischen Regeln, Normen, Standards und der an Donau und Rhein sowie in der Europäischen Union geltenden und von der UNECE erlassenen Rechtsvorschriften, damit ein einheitliches System einer gesamteuropäischen Binnenschifffahrt einschließlich eines den Gegebenheiten entsprechenden institutionellen Rahmens entstehen kann. Bei allen diesen notwendigen Schritten obliegt es natürlich besonders der Donaukommission, sozusagen als Scharnier der sich seit Fall des Eisernen Vorhangs nach Westen und Osten öffnenden Tür des Europäischen Hauses zu dienen und den ihr möglichen Beitrag zu einer noch engeren Kooperation zwischen den nicht der Europäischen Union angehörenden und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu leisten. Erst im September 2005 nahmen der Präsident der Donaukommission und der Generaldirektor des Sekretariats an einer Anhörung zum Entwurf einer Mitteilung der EU-Kommission zur Förderung der Binennschifffahrt in der EU in Brüssel teil, deren endgültige und für die Mitglieder der EU verbindliche Version bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2006 angenommen werden soll. Diese Initiative dürfte auch Auswirkungen nicht nur auf die fachbezogenen regulären Arbeiten, sondern eventuell auch auf die besondere Organisationsstruktur der Donaukommission haben, weil es Mitgliedstaaten der Donaukommission gibt, die nicht der EU angehören und daher nicht ohne weiteres verpflichtet sind, den acquis communautaiare der EU zu übernehmen. Die Donaukommission ist jedoch zu einer engen Kooperation mit der EU-Kommission bereit und steht zu entsprechenden Verhandlungen voll zur Verfügung. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Leitung der Donaukommission und deren Sekretariat grosse Hoffnungen in die Ergebnisse der vom 13. bis 14. September 2006 in Bukarest im Rahmen der CEMT stattfindende Konferenz der Europäischen Verkehrsminister setzt, für die der zur Vorbereitung der Konferenz eingerichtete Lenkungsausschuss eine Fortschreibung und Umsetzung der im September 2001 in Rotterdam beschlossenen Deklaration der Europäischen Verkehrsminister für ein freies und starkes Transportwesen auf den Binnenwasserstrassen in Europa vorbereitet. Den sich hieraus ergebenden Aufgabenstellungen kann die Donaukommission allerdings nur gerecht werden, wenn das Belgrader Übereinkommen an die seit 1948 eingetretenen politischen, rechtlichen und technischen Entwicklungen angepasst wird. Denn in dem Zeitraum seit 1948 und ganz besonders im letzten Jahrzehnt sind vor allem in den Ländern Osteuropas erhebliche Veränderungen in den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen eingetreten. Es besteht demzufolge eine dringende Notwendigkeit für eine Anpassung des Übereinkommens an die heutigen Gegebenheiten. Gegenwärtig ist damit ein aus Vertretern der Mitgliedstaaten des Belgrader Übereinkommens zusammengesetztes Vorbereitungskomitee befasst, in dem die Donaukommission in Beobachterfunktion vertreten ist. Dieses Komitee soll für eine noch im Jahr 2006 einzuberufende Diplomatische Konferenz entsprechende Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge zum Belgrader Übereinkommen ausarbeiten. |